Seit bald 10 Jahren ist es möglich, mit einem verkürzten Theologiestudium in den Pfarrberuf einzusteigen. Mit dem “Quereinstieg in den Pfarrberuf” (Quest) war es bisher nur Masterabsolvent:innen einer Universität oder einer Fachhochschule möglich, in einen spezialisierten Masterstudiengang an der Universität Basel oder Zürich einzusteigen. Nun haben die Reformierten Kirchen des Konkordats beschlossen, dass auch Personen mit einem Bachelorabschluss einer Universität oder einer Fachhochschule (Mindestabschlussnote 5) neu für das Aufnahmeverfahren in den Quereinstieg zum Pfarrberuf zugelassen werden.

akademische Kompetenzen nachweisen

Um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu garantieren, müssen Fachhochschulabsolvent:innen im Rahmen des kirchlichen Aufnahmeverfahrens eine Reflexionsarbeit verfassen mit dem Ziel, die Fähigkeit zu akademischem Arbeiten zu zeigen; insbesondere die hermeneutische Kompetenz, die Reflexionsfähigkeit und die Transferkompetenz. Als Auflage muss ausserdem während des Studiums eine Lehrveranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten im geisteswissenschaftlichen Kontext besucht werden. 

Lehrer:innen und Pflegefachkräfte willkommen

Neu können sich dadurch auch Personen aus anderen sozialen Berufen (Lehrberuf, Sozialpädagogik, Pflegeberufe, Psychologie), Absolvent:innen einer Musik – oder Kunsthochschule, sowie Personen aus anderen Studienrichtungen auf Fachhochschulniveau für den Quereinstieg in den Pfarrberuf bewerben. 

Neuer Zugang ab 27 Jahre

Wie bisher müssen Kandidat:innen für den Quereinstieg nach dem Bachelor- oder Masterabschluss eines nicht theologischen Studiums 5 Jahre Berufserfahrung oder Familien- und Betreuungsarbeit nachweisen. Das Mindestalter für die Zulassung wurde auf 27 Jahre gesenkt – die oberste Altersgrenze bleibt bei 54. 

Weitere Informationen und der Anmelde-Termin für einen Studienbeginn im Herbst 2025 sind zu finden unter https://www.bildungkirche.ch/quereinstieg-den-reformierten-pfarrberuf

Konkordat: Im «Konkordat über die Ausbildung der Pfarrpersonen und ihre Zulassung in den Kirchendienst» sind die 19 evangelisch-reformierten Kirchen der Deutschschweiz und dem Tessin (ohne Bern-Jura -Solothurn) zusammengeschlossen.